Augenärztin Jablonski

Herzlich willkommen auf der Homepage unserer Facharztpraxis für Augenheilkunde Mariola Jablonski in Köln-Ostheim.

Schön, dass Sie sich für unsere Praxis interessieren und auf unseren Internetseite vorbeischauen. Wir hoffen, dass wir Ihnen hier einen informativen Einblick in die Augenarztpraxis geben können. Unser Praxisteam in Köln-Ostheim sorgt dafür, dass Sie sich bei uns in entspannter Atmosphäre rundum wohl fühlen. Wir möchten Ihnen genau das bieten, was für Ihre individuelle Vorsorge und Genesung notwendig und sinnvoll ist.

Unser Bestreben ist es, Ihnen mit unserem Leistungsspektrum eine rundum optimale Versorgung zu bieten. Die Vielfalt unserer Behandlungen beinhaltet unter anderem Sauerstofftherapie und den Einsatz des Heidelberg Retina-Tomographen (HRT). Mit einem Klick auf unser Leistungsspektrum können Sie sich einen umfassenden Einblick über unsere Behandlungsmethoden verschaffen. Sie dürfen von uns Erfahrung und Kompetenz erwarten.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen. Wir informieren Sie umfassend und nehmen uns gern Zeit für Sie und Ihre Augengesundheit.

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen und hoffen, dass Sie sich bei uns rundum wohl fühlen werden!

Ihr Augenarztteam Jablonski in Köln-Ostheim



Unsere Partnerpraxis

Besuchen Sie doch auch die Internetseite der Zahnarztpraxis Zbigniew Jablonski in Köln!
www.zahnarzt-jablonski.de

Zahnarztpraxis
Zbigniew Jablonski
in Köln
Burgstraße 2
51103 Köln
Telefon: (0221) 87 31 90

Sprechzeiten
Mo., Di., Do.:
08:00 bis 12:00 Uhr
14:30 bis 18:00 Uhr
Mi., Fr.:
08:00 bis 13:00 Uhr

Leistungen

Berufsgruppe
  • Fachärztin für Augenheilkunde
  • Augenärztin
Zusatzbezeichnungen
  • Ärztliches Qualitätsmanagement

Sprachen
  • Englisch
  • Polnisch
  • Russisch
  • Türkisch
Besondere Leistungen
  • Sauerstofftherapie
  • Anamaloskop: Messung der Rot-Grünfehlsichtigkeit. Relevant z.B. bei Führerscheingutachten für LKW-und Busfahrer
  • Nyktometer: Untersuchung des Dämmerungssehen
  • Kindersprechstunde
  • Anpassung von Monats- und Tageslinsen
  • YAG-Kapsulotomie (Laserbehandlung)
  • YAG-Laser zur Entfernung des Nachstars nach Kataraktoperation
Diagnostik
  • computergesteuerte Gesichtsfeldmessung / Perimetrie
  • Dämmerungssinn-Untersuchung
  • Farbsinnstörungen: Anomaloskop nach Nagl
  • Messung des Augeninnendrucks (Grüner Star)
  • Computergesteuerte Untersuchung des Gesichtsfeldes (Computerperimetrie)
  • Vorsorgeuntersuchung auf grünen Star (Glaucom) sowie altersbedingter Maculadegeneration (AMD)
  • Nachtsehen
  • Refraktionsbestimmung, objektiv
  • Refraktionsbestimmung, subjektiv
  • Sehschärfenermittlung, computergesteuert
Eignungsuntersuchungen / Gutachten
  • Berufseignung
  • Gutachten für Bildschirmtätigkeit (G37)
  • Blindengeld
  • Führerscheingutachten für LKW und Fahrgastbeförderung
  • Fahrtauglichkeitsuntersuchungen ab dem 60. Lebensjahr
  • Kindergarten
  • Luftfahrt
  • Rente
  • Schifffahrt
  • Schule
  • Sport und Reise
  • Tauglichkeitsuntersuchungen für Sportbootführerscheine
  • Staplerfahrer
Konservative Behandlungen
  • Augenkrankheiten
  • Brillenbestimmung: Kinder, Mehrstärkenbrillen, Spezialbrillen
  • Kontaktlinsen: Sonderlinsen
  • Schielbehandlung
Praxisausstattung
  • behindertengerechte Einrichtung
  • optische Kohärenz-Tomograph (OCT): liefert eine zweidimensionale Querschnittsansicht der Netzhautstruktur z.B bei Maculadegeneration
  • biomikroskopische Untersuchung der vorderen und hinteren Augenabschnitte
  • Heidelberg-Retinatomograph (HRT): dreidimesioale Vermessung des Sehnervenkopfes (Papille)
  • Hornhauttopographie: landkartenartige Vermessung der Hornhaut
Sehschule / Orthoptik
  • Augenmuskellähmungen
  • Muskelerkrankungen (Myopathien)
  • Schilddrüsenerkrankungen
Sehschule / Orthoptik für Kinder
  • angeborene Augenerkrankungen
  • Augenmuskellähmungen
  • Fehlsichtigkeiten
  • kindliche Sehschwäche
  • Netzhauterkrankungen
  • Schielen (Strabismus)
Vorsorgeuntersuchungen
  • altersbedingte Makuladegeneration (AMD)
  • Glaukom (Grüner Star)
  • kindliche Sehschwäche
Indikationen
  • altersbedingte Makuladegeneration (AMD)
  • Altersweitsichtigkeit (Presbyopie)
  • Augenherpes
  • Augentrockenheit (KCS)
  • Bindehautentzündung (Konjunktivitis)
  • Diabetische Retinopathie
  • Grauer Star (Katarakt)
  • Grüner Star (Glaukom)
  • Hornhautverkrümmung / Stabsichtigkeit (Astigmatismus)
  • Keratokonus
  • Kurzsichtigkeit (Myopie)
  • Netzhautablösungen
  • Netzhauterkrankungen
  • Schielen (Strabismus)
  • Schwachsichtigkeit / Sehschwäche (Amblyopie)
  • Weitsichtigkeit (Hyperopie)


Laut Gesetzgeber brauchen Sie für das Führen von LKW, Bus und Taxi eine augenärztliche Begutachtung. Die augenärztliche Begutachtung wird bei der Ersterlangung von Busführerschein (Klasse D), Taxischein (Klasse D) und LKW-Führerschein (Klasse C) fällig und muss ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre wiederholt werden. Die Untersuchungsdauer für das augenärztliche Verkehrsgutachten beträgt ca. 30 Minuten.

Wir bieten Ihnen Untersuchungen für den Sportbootführerschein an. Die Untersuchung dauert ca. 15 Minuten. Vordrucke können Sie in unserer Praxis erhalten. Nähere Informationen zu dem Sportbootführerschein erhalten Sie entweder in Ihrer Segelschule oder beim Deutschen Segler Verband.

Unsere Einrichtung

Aktuelles

Jede*r dritte Deutsche würde ohne Partner*in besser schlafen
Schnarchen raubt vielen Paaren den Schlaf und belastet die Beziehung

Nachtruhe zu zweit? Für viele Deutsche eher nicht: 28 Prozent der Paare haben getrennte Schlafzimmer, 22 Prozent ziehen nachts häufig um und jede*r Dritte glaubt: "Ohne Partner*in würde ich besser schlafen". Das sind Ergebnisse der repräsentativen "Schlafstudie 2024" der Pronova BKK.

Der Wunsch nach erholsamem Schlaf stellt viele Beziehungen auf eine harte Probe: Wenn die eine Person schnarcht, findet die andere keine Ruhe. Bei fast jedem zweiten Paar schnarcht einer von beiden. Lautes Atmen von der anderen Seite des Bettes stört vor allem Frauen: 30 Prozent sagen, das Schnarchen stelle eine große Belastung für ihre Beziehung dar. Bei den Männern sind es lediglich 18 Prozent.

Um den Beziehungsfrieden zu wahren, greift jede*r zweite Schnarchende zu Maßnahmen: 39 Prozent versuchen, auf der Seite zu schlafen, sieben Prozent weichen ins Gästezimmer aus, vor allem nach Alkoholkonsum. Vier Prozent nutzen Nasenpflaster oder -klammern und drei Prozent haben eine korrigierende HNO-Operation gegen das Schnarchen vornehmen lassen. "Die beste Strategie gegen das Schnarchen ist es, auf der Seite zu schlafen, auf Alkohol zu verzichten und nicht übermüdet ins Bett zu gehen. Bei starkem Schnarchen oder Atemaussetzern sollte ein Arzt aufgesucht werden, um eine mögliche Schlafapnoe abzuklären", sagt Beratungsarzt Dr. med. Gerd Herold von der Pronova BKK.

Schlafprobleme in der Partnerschaft weit verbreitet

Abgesehen vom Schnarchen gibt es noch weitere Gründe, die den Schlaf von Paaren stören. Fast jede*r Zweite berichtet von unterschiedlichen Schlafrhythmen. Die Folge: Das frühe Aufstehen oder späte Zubettgehen der einen Person stört den Schlaf der jeweils anderen. "Unterschiedliche Schlafrhythmen können problematisch sein, wenn der Schlaf einer Person regelmäßig von der anderen gestört wird", betont Dr. Herold von der Pronova BKK. "Solche Unterbrechungen summieren sich, führen zu Müdigkeit, Leistungsabfall und auf Dauer sogar zu Schlafstörungen", sagt er weiter.

Kein Wunder also, dass 28 Prozent der Befragten bereits aktiv geworden sind: Sie schlafen in getrennten Zimmern. 22 Prozent ziehen nachts häufig um, weil der/die Partner*in stört. Und 34 Prozent sind überzeugt, dass sie ohne Partner*in im Bett besser schlafen würden. Vor allem Frauen sind dieser Meinung: 39 Prozent empfinden die Schlafqualität als höher, wenn sie allein im Zimmer schlafen - bei den Männern sind es 29 Prozent.

Doch für viele Paare ist das Thema heikel: 19 Prozent würden lieber getrennt schlafen, trauen sich aber nicht, das anzusprechen. 18 Prozent nehmen in Kauf, nachts häufig geweckt zu werden, weil sie den/die Partner*in stören. Dr. Herold rät, offen über Schlafprobleme zu sprechen: "Manche Paare entscheiden sich für getrennte Schlafzimmer, um die Schlafqualität zu verbessern. Wichtig ist, eine Lösung zu finden, mit der beide zufrieden sind."

Bett als gemeinsamer Rückzugsort - oder überfüllte Kuschelzone?

Allerdings teilen sich nicht nur Partner*innen das Bett - auch andere Mitbewohner*innen machen es sich hier gemütlich. Laut Studie lassen 39 Prozent der Haustierbesitzer*innen zumindest gelegentlich ihre Tiere mit ins Bett, während 35 Prozent der Eltern ihre Matratze mit den Kindern teilen. Und Kuscheltiere? Sie begleiten 23 Prozent der Befragten in den Schlaf - meist sind es die eigenen (67 Prozent), manchmal die des Partners oder der Partnerin (24 Prozent) oder die der Kinder (23 Prozent). Doch so kuschelig das auch klingt: 18 Prozent empfinden Plüschtiere & Co. als störend.

Mehr Informationen zur Studie "Schlafen 2024" finden Sie hier: www.pronovabkk.de/schlafstudie2024

Wenn Händewaschen zum Infektionsrisiko wird
Wenn Händewaschen zum Infektionsrisiko wird

Seit der Corona-Pandemie wissen alle: Wer sich gründlich die Hände wäscht, schützt sich und andere vor Infektionen. Mitunter ist der Reinigungseffekt jedoch trügerisch, warnt das Infocenter der R+V-Versicherung. Denn auf Seifenstücken und in Seifenspendern können sich Keime sammeln und beim Waschen auf die Hände gelangen.

Händewaschen ist sehr wichtig für die Hygiene im Alltag. Mindestens 20 Sekunden lang sollten die Hände dabei gründlich eingeseift werden. Das bewirkt einen guten Schutz vor Krankheiten, insbesondere vor Magen-Darm-Infektionen. Wichtig ist jedoch: Auch mit den Seifenstücken oder Seifenspendern selbst muss man hygienisch umgehen. "Sonst können sich hier Keime sammeln und beim Waschen auf die Hände gelangen", sagt Torben Thorn, Beauftragter für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltmanagement bei der R+V Versicherung.

Bei Seifenspendern ist der Pumpkopf die Schwachstelle. Hier können sich gesundheitsschädliche Keime ansiedeln. "Diese Gefahr besteht vor allem, wenn ein Seifenspender über längere Zeit immer wieder einfach aufgefüllt wird", sagt Thorn. Das bedeutet nicht zwingend ein erhöhtes Infektionsrisiko. "Aber immungeschwächte Menschen sollten lieber vorsichtig sein. Dasselbe gilt bei Hautverletzungen."

Seifenspender regelmäßig auswaschen

Der R+V-Experte rät, die Dosierpumpe vor dem Auffüllen grundsätzlich unter fließendem, heißem Wasser zu reinigen und dann zu trocknen. Eine Alternative zu nachfüllbaren Spendern sind Modelle, die mit einem Sensor oder durch Drücken auf den Flaschenkörper bedient werden. Auch Einmal-Spender stellen eine risikoärmere Alternative dar, verursachen jedoch mehr Müll. "Öffentlich zugängliche Toiletten oder Waschräume sind aus gutem Grund meist mit solchen Spendern ausgestattet", sagt Torben Thorn.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Feste Seife reinigt die Hände ebenso gut wie flüssige. Das Seifenstück sollte allerdings in einer Schale liegen, bei der das Wasser gut ablaufen kann. Das verhindert Keimvermehrung.
  • Die Wassertemperatur beim Händewaschen hat keine Auswirkungen auf die Hygiene. Kaltes Wasser ist genauso gut wie warmes oder heißes.
  • Nach dem Waschen sollte man die Hände gründlich abtrocknen: Bakterien mögen feuchte Untergründe.

16.04.2025 DGA | Quelle: R+V Infocenter (news aktuell)

Hautkrebsdiagnosen explosionsartig auf Vormarsch
Barmer-Arztreport 2025

Die Anzahl der Menschen mit der Diagnose schwarzer Hautkrebs hat sich in Deutschland seit dem Jahr 2005 mehr als verdoppelt. Bei weißem Hautkrebs haben sich die Fallzahlen sogar nahezu verdreifacht. Diese Entwicklung droht sich in den kommenden Jahren fortzusetzen. Das geht aus dem aktuellen Arztreport der Barmer hervor. Im Jahr 2023 erhielten demnach rund 417.400 Menschen die Diagnose malignes Melanom, umgangssprachlich schwarzer Hautkrebs genannt. Im Jahr 2005 waren es noch gut 188.600. Nicht-melanotischer Hautkrebs, auch bekannt als weißer Hautkrebs, wurde im Jahr 2023 bei rund 1,8 Millionen Menschen dokumentiert, im Jahr 2005 waren es etwa 630.000. Vor allem in den Geburtenjahrgängen ab Ende der 1950er-Jahre zeigen sich steigende Risiken. So lag zum Beispiel das Risiko für schwarzen Hautkrebs bei 1968 geborenen Frauen doppelt so hoch wie im Jahrgang 1952. „Schwere Sonnenbrände in jüngeren Jahren hinterlassen bleibende Schäden. Jetzt werden die Spätfolgen einer Zeit sichtbar, in der Sonnenbaden ohne ausreichenden Schutz vor der UV-Strahlung weit verbreitet war. Es ist zu befürchten, dass die Zahl der Betroffenen weiter steigt. Gerade für ältere Menschen sind Screenings jetzt umso wichtiger, um eine mögliche Hautkrebserkrankung frühzeitig zu entdecken“, so Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer.

Geringeres Hautkrebs-Risiko ab der Generation Y Spätestens bei den Jahrgängen nach 1980 scheint das Hautkrebsrisiko laut Barmer-Arztreport wieder zu sinken. Demnach weist zum Beispiel der Jahrgang 1995 ein geringeres Hautkrebsrisiko auf als der Jahrgang 1955. Dies könne die Folge von mehr Achtsamkeit für die Risiken von Sonnenbaden und Solarienbesuchen sein. „Die meisten Hautkrebserkrankungen werden durch UV-Strahlung verursacht, schwarzer Hautkrebs besonders durch Sonnenbrände in der Kindheit. Prävention ist das beste Mittel, um das Hautkrebsrisiko zu senken. Sei es durch Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor, langärmlige Kleidung, Sonnenhüte und die Vermeidung der direkten Sonne. Dies kann man gar nicht oft genug betonen, denn die Haut vergisst keinen Sonnenbrand“, sagt Prof. Dr. med. Joachim Szecsenyi, Autor des Arztreports und Geschäftsführer des aQua-Instituts in Göttingen. Aber auch künstliche UV-Strahlung wie bei Solarien solle gemieden werden.

Mehr Frauen als Männer von schwarzem Hautkrebs betroffen Wie aus dem Arztreport weiter hervorgeht, sind Frauen deutlich häufiger von Hautkrebs betroffen als Männer. Im Jahr 2023 lebten in Deutschland 225.600 Frauen mit der Diagnose Hautkrebs und 191.800 Männer. Neuerkrankungsraten lagen demgegenüber bei Männern höher als bei Frauen, mit 32,0 zu 28,8 je 100.000 Fällen im Jahr 2022. „Eine wesentliche Rolle spielt dabei, dass die Diagnosen bei Frauen früher gestellt werden und sie zugleich länger mit den Diagnosen überleben“, so Szecsenyi.

Immer mehr Krankenhausbehandlungen mit weißem Hautkrebs Laut Arztreport müssen immer mehr Menschen aufgrund von Hautkrebs im Krankenhaus versorgt werden. Bei schwarzem Hautkrebs ist die Zahl der Behandlungsfälle nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in den Jahren 2005 bis 2023 von 21.437 auf 25.957 und damit um 21 Prozent gestiegen. Bei weißem Hautkrebs hingegen hat es eine Zunahme um 106 Prozent gegeben, von 44.277 auf 90.988. Hochrechnungen nach Barmer-Daten kommen im Jahr 2023 mit 26.461 und 91.265 Fällen bei schwarzem und weißem Hautkrebs auf sehr ähnliche Ergebnisse, was für die Repräsentativität der Barmer-Daten spricht. „In den kommenden Jahren könnte es noch deutlich mehr Betroffene geben, das lässt sich zum Teil bereits durch die alternde Gesellschaft erklären. Es bleibt zu hoffen, dass der Anstieg durch primäre Prävention und entsprechendes Verhalten abgebremst werden kann“, so Barmer-Chef Straub.

10.04.2025 DGA | Quelle: Barmer

Zu viel Bildschirmzeit bringt Kinder um den Schlaf
Die Stiftung Kindergesundheit warnt vor steigender Abhängigkeit von digitalen Geräten und deren Folgen

Je mehr Zeit Kinder und Jugendliche vor dem Bildschirm verbringen – sei es beim Fernsehen, auf dem Smartphone, Tablet oder der Spielkonsole – desto schlechter schlafen sie. Das berichtet die in München beheimatete Stiftung Kindergesundheit. Sie verweist auf aktuelle Studien, die belegen, dass intensiver Medienkonsum nicht nur den Schlaf, sondern auch die Lernfähigkeit beeinträchtigt.

Digitale Medien sind für Kinder und Jugendliche heute selbstverständlicher Bestandteil des Alltags. Ihre Nutzung hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen, stellt die Stiftung Kindergesundheit in ihrem aktuellen „Kindergesundheitsbericht“ fest. Mehr als 90 Prozent der 14- bis 19-Jährigen verwenden täglich soziale Netzwerke wie WhatsApp, Instagram oder Snapchat. Neben den vielen Vorteilen digitaler Medien, etwa beim Lernen oder Kommunizieren, treten jedoch auch Risiken deutlich zutage. Besonders während der COVID-19-Pandemie nahm die intensive und teils suchtartige Nutzung digitaler Medien erheblich zu. Eine direkte Folge: vermehrte Schlafstörungen bei Kindern und Jugendlichen.

Besorgniserregende Zahlen:

• Bereits jedes zweite Kind im Alter von drei Jahren schaut täglich bis zu einer Stunde Videos auf unterschiedlichen Endgeräten.
• Jedes siebte Kind verbringt mehr als eine Stunde am Tag vor dem Bildschirm.
• Drei von vier Jugendlichen nutzen ihr Smartphone noch in den letzten zehn Minuten vor dem Schlafengehen, jeder vierte auch nach dem Lichtausschalten.
• Manche Jugendliche behalten ihr Handy nachts unter dem Kopfkissen.
• Laut einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zeigen 8,4 Prozent der 12- bis 17-Jährigen bereits Anzeichen einer krankhaften Computerspiel- oder internetbezogenen Störung.

Warum Bildschirme den Schlaf stören

Bildschirme mit LED-Technologie emittieren blaues Licht, das die Produktion des Schlafhormons Melatonin hemmt. Melatonin reguliert unseren Schlaf-Wach-Rhythmus und sorgt dafür, dass wir müde werden. Wer abends lange auf Bildschirme schaut, schläft später ein, gerät aus dem natürlichen Schlafrhythmus und ist am nächsten Morgen müder – mit Folgen für Konzentration und Leistung in Schule und Ausbildung.
Zudem kann starker digitaler Konsum für eine anhaltende Reizüberflutung sorgen. Besonders aufregende Inhalte wie Games oder Social Media können das Gehirn in Alarmbereitschaft versetzen, wodurch das Einschlafen erschwert wird. Die Konsequenz: schlechtere Gedächtnisleistung, verringerte Aufmerksamkeit und Konzentration sowie eine höhere Fehleranfälligkeit.

Müdigkeit im Unterricht

Viele Jugendliche, die ihr Smartphone bis in die Nacht nutzen, schlafen nicht nur weniger, sondern schlechter. Morgens sind sie oft nicht ausgeruht und neigen dazu, im Unterricht wegzunicken. Tagesmüdigkeit führt zudem zu Bewegungsmangel, Konzentrationsproblemen und Stimmungsschwankungen. Studien zeigen, dass ständiges Multitasking mit digitalen Medien beim Lernen die Konzentration verringert und das Arbeitsgedächtnis beeinträchtigt. Es kommt zu Einbußen an Daueraufmerksamkeit und Problemlösungsfähigkeit. Wer während der Hausaufgaben häufig abgelenkt wird, lernt ineffizienter und braucht länger dafür.

Zu wenig Schlaf kann ernsthafte Folgen haben

Gesunder Schlaf ist essenziell für die körperliche und geistige Gesundheit. Wer dauerhaft schlecht schläft, ist anfälliger für Krankheiten. Das Risiko für Herzerkrankungen und Depressionen steigt und Infektionen können langsamer heilen. Zudem haben Menschen mit Schlafstörungen ein fünffach erhöhtes Risiko, Unfälle im Haushalt oder im Straßenverkehr zu erleiden.

Entgegen einer allgemeinen Annahme arbeitet der Organismus während der Nacht keineswegs auf Sparflamme: Im Schlaf verbraucht der Körper genauso viel Energie wie im Wachzustand. Nachts wird das Wachstumshormon produziert, das für das Knochenwachstum benötigt wird und zur Regenerierung von Haut und Haaren beiträgt („Schönheitsschlaf“) .

Schlaf verbessert die Lernleistung

Guter Schlaf hilft nicht nur bei der Regeneration des Körpers, sondern fördert auch die geistige Entwicklung. Während der Nacht verarbeitet das Gehirn Erlerntes und verbessert die Fähigkeit zur Problemlösung. Schlafmangel hingegen verursacht Gedächtnislücken, senkt die Tagesleistung um bis zu 25 Prozent und schwächt das Immunsystem.

Was Eltern tun können

Um einen gesunden Umgang mit digitalen Geräten zu fördern, rät die Stiftung Kindergesundheit zu klaren Regeln:

• Digitale Medien sollten in den letzten zwei bis drei Stunden vor dem Schlafengehen möglichst gemieden werden.
• Smartphones haben im Schlafzimmer – vor allem nachts – nichts zu suchen.
• Eltern sollten mit gutem Beispiel vorangehen und feste Medienzeiten für alle vereinbaren.
• Alternative Einschlafrituale wie Lesen oder beruhigende Musik können helfen, besser zur Ruhe zu kommen.

Strikte Verbote führen jedoch oft zu Widerstand. Stattdessen hilft es, gemeinsam mit den Kindern sinnvolle Regeln zu erarbeiten. Ein offenes Gespräch über die Vor- und Nachteile von Medien kann das Bewusstsein und die Eigenverantwortung der Kinder stärken. Auch ein bewusster Umgang mit digitalen Inhalten ist hilfreich, etwa indem diese gemeinsam angeschaut und anschließend reflektiert werden. Eltern können außerdem alternative Freizeitangebote schaffen, wie gemeinsame Spieleabende oder sportliche Aktivitäten, um den Medienkonsum in ein gesundes Gleichgewicht zu bringen. Entscheidend ist es, den jungen Menschen Vertrauen zu schenken und sie dabei zu unterstützen, eigenverantwortlich mit digitalen Geräten umzugehen. So lassen sich Streitigkeiten vermeiden und die Beziehung bleibt positiv.

Ein bewusster Umgang mit Bildschirmmedien kann Kindern und Jugendlichen helfen, besser zu schlafen und tagsüber leistungsfähiger zu sein. Schlaf ist eine der wichtigsten Ressourcen für körperliches und geistiges Wohlbefinden – und damit die Grundlage für eine gesunde Zukunft.

Patienteninformationen

Und was tun Sie für Ihre Augen?

Warum Sauerstofftherapie?
Sauerstoff ermöglicht das Leben! Er ist die Grundlage allen Lebens! Nur wenn genügend Sauerstoff vorhanden ist, kann unser Körper aus Nährstoffen optimal Energie gewinnen. Bekanntermaßen verschlechtert sich die Sauerstoffversorgung der Zellen nicht nur mit dem Auftreten von Erkrankungen, sondern auch mit zunehmendem Alter. Sauerstoffdefizite stellen sich aber auch durch ungesunde, bewegungsarme Lebensweise und schlechte Ernährung ein.

Die Tauschsysteme von Bausch & Lomb und ZEISS
Die Tauschsysteme von Bausch & Lomb und ZEISS haben die allerbesten Voraussetzungen für unbeschwertes Kontaktlinsentragen mit hohem Komfort. Ein paar Dinge sollten jedoch bei Pflege und Handhabung beachtet werden. Darauf möchen wir Sie mit dieser Broschüre vorbereiten bzw. bei den ersten Schritten in die grenzenlose Bewegungsfreiheit mit hoher Sehschärfe ohne Ränder begleiten. Schenken Sie den einfachen Tipps und Ratschlägen Beachtung. So bleibt Ihnen die Freude an Ihren Kontaktlinsen erhalten - Tag für Tag.

Mehr als nur eine Alternative
Mehr als nur eine Alternative zur Brille und zur Laseroperation Kontaktlinsen sind kleine, auf der Tränenflüssigkeit schwimmende Kunststoffschalen, die eine Fehlsichtigkeit korrigieren. Sie lassen, wie Brillengläser, auf der Netzhaut ein scharfes Bild entstehen. Während Brillen alle Gegenstände stark vergrößern bzw. verkleinern, sind diese Effekte bei Kontaktlinsen wesentlich geringer ausgeprägt.

Die Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
Die Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) ist eine schleichende Krankheit. Bei ihr treten infolge der erhöhten Blutzuckerkonzentration über Jahre hin immer mehr Veränderungen an den Blutgefäßen im ganzen Körper auf. Diese Gefäßschäden sind die Ursache für Nieren- und Nervenschäden oder die gefürchteten Herz-Kreislaufprobleme, an denen im Langzeitverlauf der Erkrankung viele Diabetiker leiden. Auch die Augen sind von den Folgeschäden der Zuckerkrankheit betroffen. Durch die hohe Zuckerkonzentration im Blut verändern sich die winzigen Blutgefäße der Netzhaut (Retina), was mit der Zeit zu erheblichen Sehbeeinträchtigungen führen kann. Da eine frühe Diagnose und ein rechtzeitiger Behandlungsbeginn sehr wichtig zum Erhalt des Augenlichts sind, muss der Diabetiker regelmäßig vom Augenarzt untersucht werden.

Schielen und Amblyopie
Schielen (Strabismus) nennt man die meist beständige oder immer wieder auftretende Fehlstellung eines oder beider Augen. Beide Augen schauen nicht in die gleiche Richtung. Vier Millionen Mitbürger in Deutschland schielen. Sie leiden nicht nur unter der sichtbaren, oft entstellenden Abweichung; mehr noch belasten die mit dem Schielen verbundene Sehstörung.

Das trockene Auge
Etwa jeder fünfte Patient eines Augenarztes klagt über Beschwerden wie Brennen, Jucken oder das so genannte "Sandkorngefühl" im Auge. Das trockene Auge hat sich mittlerweile aufgrund vielfältiger Ursachen zu einem Volksleiden entwickelt. Es handelt sich hierbei um eine Benetzungsstörung der Augenoberfläche.

Was ist ein Glaukom (Grüner Star)?
Das Glaukom ist keine seltene Erkrankung. Die Erkrankungshäufigkeit steigt mit zunehmenden Alter deutlich. Weltweit ist das Glaukom eine der häufigsten Erblindungsursachen. Patienten mit einer fortschreitenden Glaukomerkrankung haben Gesichtsfeldausfälle. Sie sehen weniger. Ein regelmäßiger Besuch biem Augenarzt ist deshalb spätestens ab dem 40. Lebensjahr empfehlenswert.

Schenken Sie Ihrer Sehkraft einen Augenblick
Ihre Augen sind Ihr persönliches Tor zur Welt. Mit keinem anderen Sinnesorgan nehmen Sie Ihre Umwelt so intensiv wahr. Deshalb brauchen Ihre Augen ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit. Das gilt besonders in der zweiten Lebenshälfte, in der altersbedingte Verschleißerscheinungen oder Augenerkrankungen Ihre Sehkraft beeinträchtigen können.

"Gerade da, wo ich hinschaue, sehe ich nichts!"
AMD (Altersbedingte Makuladegeneration) ist eine Erkrankung des Auges, bei der es im Alter zu einer Schädigung der Stelle des schärfsten Sehens (Makula) kommt. AMD kann zum Verlust der Sehkraft in der Mitte des Sehbereichs führen. Betroffene erkennen AMD daran, dass in der Mitte des Gesichtsfeldes ein verschwommener Fleck auftaucht und gerade Linien plötzlich krumm erscheinen. Mit der Zeit wird der Fleck immer größer.

Augen zum Augenarzt
Eine Augenlinsentrübung wird "Grauer Star" genannt und wirkt sich störend auf die Sehkraft aus. Um wieder zu unbetrübtem Sehvermögen zu verhelfen, kann eine Staroperation sinnvoll sein.

Lasertomographie
Bei der Lasertomographie tastet ein Laserscanner der Sehnervenkopf und die Netzhaut ab und produziert so eine digitale dreidimensionale Darstellung der Papille. Dabei kann recht frühzeitig festgestellt werden, ob die Sehnervenfasern bereits verdünnt sind oder die Form der Papille krankhaft verändert ist. Die Untersuchung ist besonders für die Verlaufskotrolle beim beginnenden Glaukom wichtig. Ein häufig eingesetztes und bewährtes Gerät ist der so genannte Heidelberg Retina Tomograph (HRT).

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Praxis.

Apotheken-Notdienst

Anschrift
Notdienstzeiten
Kölner Landstr. 176
40591 Düsseldorf
Tel: 0211/9 76 99 67
vom 25.04. - 09:00 Uhr
bis 26.04. - 09:00 Uhr
Niermannsweg 4-6
40699 Erkrath
Tel: 0211/9 29 63 62 00
vom 25.04. - 09:00 Uhr
bis 26.04. - 09:00 Uhr
Vohwinkelallee 2 a
40229 Düsseldorf
Tel: 0211/21 15 02
vom 26.04. - 09:00 Uhr
bis 27.04. - 09:00 Uhr

Kontakt

Sprechzeiten
Mo, Di, Do:
08:30 - 12:30 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Mi, Fr:
08:30 - 13:00 Uhr


Kontaktlinsenanpassung, HRT und Sehschule nach Vereinbarung.

Terminvereinbarungen telefonisch während der Sprechzeiten erbeten.

Vereinbarte Termine bitte einhalten - oder bei Verhinderung rechtzeitig absagen.


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Facharztpraxis für Augenheilkunde Augenärztin Mariola Jablonski
Rösrather Str. 2-16
51107 Köln

Telefon: (0221) 9 89 17 77
E-Mail: augenjablonski@me.com

Datenschutz­erklärung

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Fachärztin für Augenheilkunde · Augenärztin · HRT · Sauerstofftherapie
Mariola Jablonski
Rösrather Str. 2-16
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    2. Dauer der Speicherung

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      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

    b) Dauer der Speicherung
    Die Speicherdauer der verschiedenen Cookies variiert, beträgt aber längstens zwei Jahre. Sie werden auf Ihrem lokalen Endgerät gespeichert, nicht auf unserem Server, weshalb die tatsächliche Löschdauer davon abhängt, wie Ihre Browsersoftware konfiguriert ist. Wie Sie von uns gesetzte Cookies anlassbezogenen oder automatisch löschen können, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihrer Browsersoftware.

    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Leitung: Mariola Jablonski


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Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:
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