Augenärztin Jablonski

Herzlich willkommen auf der Homepage unserer Facharztpraxis für Augenheilkunde Mariola Jablonski in Köln-Ostheim.

Schön, dass Sie sich für unsere Praxis interessieren und auf unseren Internetseite vorbeischauen. Wir hoffen, dass wir Ihnen hier einen informativen Einblick in die Augenarztpraxis geben können. Unser Praxisteam in Köln-Ostheim sorgt dafür, dass Sie sich bei uns in entspannter Atmosphäre rundum wohl fühlen. Wir möchten Ihnen genau das bieten, was für Ihre individuelle Vorsorge und Genesung notwendig und sinnvoll ist.

Unser Bestreben ist es, Ihnen mit unserem Leistungsspektrum eine rundum optimale Versorgung zu bieten. Die Vielfalt unserer Behandlungen beinhaltet unter anderem Sauerstofftherapie und den Einsatz des Heidelberg Retina-Tomographen (HRT). Mit einem Klick auf unser Leistungsspektrum können Sie sich einen umfassenden Einblick über unsere Behandlungsmethoden verschaffen. Sie dürfen von uns Erfahrung und Kompetenz erwarten.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen. Wir informieren Sie umfassend und nehmen uns gern Zeit für Sie und Ihre Augengesundheit.

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen und hoffen, dass Sie sich bei uns rundum wohl fühlen werden!

Ihr Augenarztteam Jablonski in Köln-Ostheim



Unsere Partnerpraxis

Besuchen Sie doch auch die Internetseite der Zahnarztpraxis Zbigniew Jablonski in Köln!
www.zahnarzt-jablonski.de

Zahnarztpraxis
Zbigniew Jablonski
in Köln
Burgstraße 2
51103 Köln
Telefon: (0221) 87 31 90

Sprechzeiten
Mo., Di., Do.:
08:00 bis 12:00 Uhr
14:30 bis 18:00 Uhr
Mi., Fr.:
08:00 bis 13:00 Uhr

Leistungen

Berufsgruppe
  • Fachärztin für Augenheilkunde
  • Augenärztin
Zusatzbezeichnungen
  • Ärztliches Qualitätsmanagement

Sprachen
  • Englisch
  • Polnisch
  • Russisch
  • Türkisch
Besondere Leistungen
  • Sauerstofftherapie
  • Anamaloskop: Messung der Rot-Grünfehlsichtigkeit. Relevant z.B. bei Führerscheingutachten für LKW-und Busfahrer
  • Nyktometer: Untersuchung des Dämmerungssehen
  • Kindersprechstunde
  • Anpassung von Monats- und Tageslinsen
  • YAG-Kapsulotomie (Laserbehandlung)
  • YAG-Laser zur Entfernung des Nachstars nach Kataraktoperation
Diagnostik
  • computergesteuerte Gesichtsfeldmessung / Perimetrie
  • Dämmerungssinn-Untersuchung
  • Farbsinnstörungen: Anomaloskop nach Nagl
  • Messung des Augeninnendrucks (Grüner Star)
  • Computergesteuerte Untersuchung des Gesichtsfeldes (Computerperimetrie)
  • Vorsorgeuntersuchung auf grünen Star (Glaucom) sowie altersbedingter Maculadegeneration (AMD)
  • Nachtsehen
  • Refraktionsbestimmung, objektiv
  • Refraktionsbestimmung, subjektiv
  • Sehschärfenermittlung, computergesteuert
Eignungsuntersuchungen / Gutachten
  • Berufseignung
  • Gutachten für Bildschirmtätigkeit (G37)
  • Blindengeld
  • Führerscheingutachten für LKW und Fahrgastbeförderung
  • Fahrtauglichkeitsuntersuchungen ab dem 60. Lebensjahr
  • Kindergarten
  • Luftfahrt
  • Rente
  • Schifffahrt
  • Schule
  • Sport und Reise
  • Tauglichkeitsuntersuchungen für Sportbootführerscheine
  • Staplerfahrer
Konservative Behandlungen
  • Augenkrankheiten
  • Brillenbestimmung: Kinder, Mehrstärkenbrillen, Spezialbrillen
  • Kontaktlinsen: Sonderlinsen
  • Schielbehandlung
Praxisausstattung
  • behindertengerechte Einrichtung
  • optische Kohärenz-Tomograph (OCT): liefert eine zweidimensionale Querschnittsansicht der Netzhautstruktur z.B bei Maculadegeneration
  • biomikroskopische Untersuchung der vorderen und hinteren Augenabschnitte
  • Heidelberg-Retinatomograph (HRT): dreidimesioale Vermessung des Sehnervenkopfes (Papille)
  • Hornhauttopographie: landkartenartige Vermessung der Hornhaut
Sehschule / Orthoptik
  • Augenmuskellähmungen
  • Muskelerkrankungen (Myopathien)
  • Schilddrüsenerkrankungen
Sehschule / Orthoptik für Kinder
  • angeborene Augenerkrankungen
  • Augenmuskellähmungen
  • Fehlsichtigkeiten
  • kindliche Sehschwäche
  • Netzhauterkrankungen
  • Schielen (Strabismus)
Vorsorgeuntersuchungen
  • altersbedingte Makuladegeneration (AMD)
  • Glaukom (Grüner Star)
  • kindliche Sehschwäche
Indikationen
  • altersbedingte Makuladegeneration (AMD)
  • Altersweitsichtigkeit (Presbyopie)
  • Augenherpes
  • Augentrockenheit (KCS)
  • Bindehautentzündung (Konjunktivitis)
  • Diabetische Retinopathie
  • Grauer Star (Katarakt)
  • Grüner Star (Glaukom)
  • Hornhautverkrümmung / Stabsichtigkeit (Astigmatismus)
  • Keratokonus
  • Kurzsichtigkeit (Myopie)
  • Netzhautablösungen
  • Netzhauterkrankungen
  • Schielen (Strabismus)
  • Schwachsichtigkeit / Sehschwäche (Amblyopie)
  • Weitsichtigkeit (Hyperopie)


Laut Gesetzgeber brauchen Sie für das Führen von LKW, Bus und Taxi eine augenärztliche Begutachtung. Die augenärztliche Begutachtung wird bei der Ersterlangung von Busführerschein (Klasse D), Taxischein (Klasse D) und LKW-Führerschein (Klasse C) fällig und muss ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre wiederholt werden. Die Untersuchungsdauer für das augenärztliche Verkehrsgutachten beträgt ca. 30 Minuten.

Wir bieten Ihnen Untersuchungen für den Sportbootführerschein an. Die Untersuchung dauert ca. 15 Minuten. Vordrucke können Sie in unserer Praxis erhalten. Nähere Informationen zu dem Sportbootführerschein erhalten Sie entweder in Ihrer Segelschule oder beim Deutschen Segler Verband.

Unsere Einrichtung

Aktuelles

Alle vier großen Volkskrankheiten sind mit Parodontitis assoziiert
Prävention hilft, Kosten zu sparen

Parodontitis ist eine weit verbreitete komplexe, nicht-übertragbare, chronische, entzündliche Erkrankung des Zahnhalteapparates. Sie steht in Zusammenhang mit den vier großen Volkskrankheiten Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronischen, Atemwegserkrankungen und Krebs. Und darüber hinaus mit vielen weiteren Erkrankungen. Diese Verbindungen unterstreichen die Bedeutung der Mundgesundheit für die allgemeine Gesundheit, fasst die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zusammenfassen.

Die Mehrheit der Erwachsenen ist von Parodontitis betroffen. Rund 14 Mio. Menschen in Deutschland haben sogar eine schwere Parodontalerkrankung. Die chronische Entzündung belastet Körper und Organe. Entzündungsmediatoren tragen zur Entstehung und zum Fortschreiten der folgenden Erkrankungen bei:

Diabetes Diabetes und Parodontitis beeinflussen sich bidirektional, verstärken sich gegenseitig. Die chronische Entzündung des Zahnfleisches kann die Blutzuckerkontrolle beeinträchtigen und somit die Diabetes-Symptome verschlimmern. Studien zeigen, dass eine unbehandelte Parodontitis den HbA1c-Wert, einen wichtigen Indikator für die Blutzuckerkontrolle, negativ beeinflussen kann. Eine Parodontitis begünstigt zudem die Folgeerkrankungen des Diabetes und kann die Sterblichkeit erhöhen. Diabetiker mit schwerer Parodontitis haben ein bis zu 8,5-fach erhöhtes Risiko für Nierenerkrankungen.

Herz-Kreislauf-Erkrankungen Parodontitis kann systemische Entzündungen fördern, die das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen. Es wurde nachgewiesen, dass Patienten mit Parodontitis häufiger an Herzinfarkten und Schlaganfällen leiden. Die entzündlichen Prozesse im Mundraum können arteriosklerotische Veränderungen begünstigen und somit die Entstehung bzw. Verschlechterung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen fördern. Eine schwedische Studie zeigte, dass Parodontitispatienten ein um 49 Prozent höheres Risiko hatten, einen Herzinfarkt oder Schlaganfall in den nächsten sechs Jahren zu erleiden. Je schwerer die Zahnbetterkrankung, desto höher war das Risiko.

Atemwegserkrankungen Die Bakterien, die Parodontitis verursachen, können über die Atemwege in die Lunge gelangen und dort Infektionen auslösen oder bestehende Atemwegserkrankungen verschlimmern. Besonders bei älteren Menschen und Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen wie COPD kann dies zu schwerwiegenden Komplikationen führen.

Krebs Es gibt Hinweise darauf, dass Parodontitis das Risiko für bestimmte Krebsarten erhöhen kann. Insbesondere Mundhöhlen- und Rachenkrebs sind mit schlechter Zahngesundheit assoziiert. Studien deuten darauf hin, dass die durch Parodontitis verursachten Entzündungsmediatoren die Krebsentstehung und -progression begünstigen können. Porphyromonas gingivalis, ein häufiger Erreger der Parodontitis, spielt eine Rolle bei der Krebsentstehung. Er fördert eine anhaltende Entzündungsreaktion, die zur Freisetzung von entzündungsfördernden Zytokinen und freien Radikalen führt. Dies kann DNA-Schäden verursachen und ein schnelles Zellwachstum begünstigen, was das Krebsrisiko erhöht.

Die Verbindung zwischen Parodontitis und diversen Volkskrankheiten macht deutlich, dass einzelne Erkrankungen nicht isoliert betrachtet werden können.

Da Zahnärzte jüngere Patientinnen und Patienten in der Regel häufiger sehen als Allgemeinmediziner, besteht ein großes Potenzial für die Aufklärung und die Früherkennung von lokalen und systemischen Krankheitsrisiken.

Eine umfassende Gesundheitsvorsorge muss auch die Mundgesundheit einschließen, um die Allgemeingesundheit zu fördern und schwerwiegende Erkrankungen zu verhindern bzw. abzuschwächen.

Präventive Maßnahmen wie regelmäßige zahnärztliche Kontrollen, eine gezielte Parodontitistherapie und eine konsequente Mundhygiene sind entscheidend, um das Risiko für viele Erkrankungen zu minimieren. Und dies kann letztendlich dazu beitragen, die Ressourcen des Gesundheitssystems zu schonen.

Stumme Gefahr Bluthochdruck: So schützen Sie Herz und Gefäße
Schlaganfall, Herzinfarkt, Vorhofflimmern: Ursache ist häufig ein über Jahre unbemerkter Bluthochdruck. Wie schützt man sich davor?

Über 20 Millionen Menschen haben in Deutschland einen hohen Blutdruck, etwa jeder dritte Erwachsene – sehr viele wissen nichts von ihrem Bluthochdruck. Dieser ist tückisch, weil er als stumme Erkrankung in der Regel ohne spürbare Symptome über die Zeit schleichend lebenswichtige Organe schädigt und zerstört. „Jede noch so geringe Erhöhung des Blutdrucks schädigt Gefäße und auf Dauer Organe wie Herz, Gehirn. Nieren oder Augen. Je ausgeprägter die Blutdruckerhöhung ist, desto schwerer die Folgen für die Organe“, warnt der Kardiologe Prof. Dr. Thomas Voigtländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung. Dabei könnte etwa die Hälfte aller Schlaganfälle und Herzinfarkte durch Vorbeugung, eine frühe Diagnose und Therapie verhindert werden. Darauf weisen Kardiologen und Hochdruckspezialisten im neu überarbeiteten Herzstiftungs-Ratgeber „Bluthochdruck: Herz und Gefäße schützen“ hin, der unter https://herzstiftung.de/bestellung oder per Telefon unter 069 955128-400 angefordert werden kann

Wo beginnt hoher Blutdruck, was sind die Therapieziele? Die frühzeitige therapeutische Einstellung des hohen Blutdrucks ist zwingend notwendig, weil die meisten der von einem unkontrolliert hohen Blutdruck verursachten Schäden nicht reparabel sind. Optimal sind bei Erwachsenen Werte um 120/70 mmHg. Liegt beim Arztbesuch der Blutdruck wiederholt bei oder über 140/90 mmHg, besteht Bluthochdruck – auch wenn nur ein Wert erhöht ist. „Spätestens dann ist eine Behandlung erforderlich, darin sind sich alle europäischen Leitlinien einig“, sagt Prof. Voigtländer. Bei der Selbstmessung zu Hause liegt der Grenzwert bereits bei 135/85 mmHg, wenn im Schnitt an sieben aufeinanderfolgenden Tagen diese Werte im Mittel gemessen werden. Allerdings definieren die aktuellen Empfehlungen der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) von 2024 mit dem sogenannten „erhöhten Blutdruck“ – das sind Blutdruckwerte zwischen 120-139 (systolisch) und 70-89 mmHg (diastolisch) – eine neue Kategorie, um zu unterstreichen, dass ein erhöhtes Risiko für Organschäden nicht erst bei systolischen Werten über 140 mmHg anfängt. Blutdruckwerte von 130-139 mmHg systolisch beziehungsweise 80-89 mmHg diastolisch werden demzufolge schon als behandlungsbedürftig (durch Lebensstiländerung plus meist auch Medikamente) angesehen, wenn zum Beispiel bereits eine Herzerkrankung (Herzinfarkt, Herzmuskelschwäche), ein Schlaganfall oder eine Nierenschwäche vorliegen. Diese Begleiterkrankungen erhöhen das kardiovaskuläre Risiko. Ziel ist es, dass der systolische Blutdruck idealerweise wenigstens zwischen 120 und 129 mmHg liegt. Weitere Infos unter https://herzstiftung.de/bluthochdruck

Blutdruckmessen: die beste Vorsorge Bluthochdruck wird leider weithin unterschätzt. Das liegt insbesondere daran, dass ein dauerhaft erhöhter Blutdruck den Körper an den hohen Druck gewöhnen lässt. Man fühlt sich dennoch gut. Symptome wie Schwindel, Ohrensausen, Kopfschmerzen oder Nasenbluten können, müssen aber nicht auftreten. „Macht sich Bluthochdruck durch Beschwerden bemerkbar, dann sind häufig Gefäße und Organe geschädigt“, so Prof. Voigtländer, Ärztlicher Direktor des Agaplesion Bethanien-Krankenhauses Frankfurt am Main. Umso wichtiger bei der Vorsorge ist das früh- und rechtzeitige Erkennen des Bluthochdrucks durch Messen, damit der Blutdruck medikamentös und mit einem gesunden Lebensstil gut eingestellt werden kann. Die Deutsche Herzstiftung empfiehlt gemäß den aktuellen ESC-Leitlinien eine Blutdruckkontrolle

  • mindestens alle drei Jahre bei Erwachsenen unter 40 Jahren,
  • mindestens einmal pro Jahr ab einem Alter von 40 Jahren. Werden dabei erhöhte Werte festgestellt, es liegen aber keine weiteren Risikofaktoren vor, die eine therapeutische Intervention erfordern, sollte innerhalb des Jahres eine Nachkontrolle erfolgen.
Blutdruck messen: Wo und wie am besten? Es gibt drei verschiedene Arten, den Blutdruck zu bestimmen:
  1. die Blutdruckmessung beim Arzt in der Praxis,
  2. die Selbstmessung zu Hause und
  3. die kontinuierliche 24-Stunden-Messung.
Blutdruckmessungen in der Praxis/Klinik: Gerade hier besteht immer die Gefahr der sogenannten „Weißkittelhypertonie“: Der Patient ist aufgeregt, der Stresspegel steigt und mit ihm die Blutdruckwerte, die dann höher gemessen werden als zu Hause. Deshalb sollte in der Praxis idealerweise eine unbeaufsichtigte Blutdruckmessung erfolgen: Dem Patienten wird eine Blutdruckmanschette angelegt und er sitzt alleine in einem ruhigen Raum. Nach kurzer Wartezeit führt das Gerät automatisch mehrere Messungen durch. Das erste Messergebnis wird verworfen, aus den beiden anderen Ergebnissen wird der Mittelwert errechnet. Die so ermittelten Werte entsprechen dann am ehesten den Werten einer Selbstmessung zu Hause.

Blutdruckmessen zu Hause: Bluthochdruckpatienten sollten ihren Blutdruck regelmäßig morgens vor Einnahme ihrer Blutdrucksenker messen. Es ist auch möglich, eine Messwoche pro Monat einzurichten. Bluthochdruckpatienten messen dabei eine Woche lang morgens und abends den Blutdruck. Der Durchschnittswert aus allen Werten der Woche gibt dann Aufschluss, ob der Blutdruck passt. „Patienten sollten dann ihre Werte notieren, am besten im Blutdruck-Pass, wie ihn die Deutsche Herzstiftung anbietet“, rät Prof. Voigtländer. Auch zertifizierte Apps bieten die Möglichkeit, Messwerte zu dokumentieren. Infos unter https://herzstiftung.de/blutdruck-messen

Fünf Grundregeln für korrektes Blutdruckmessen Für das Messen des Blutdrucks gibt es folgende Grundprinzipien, die eingehalten werden sollten:
  1. Vor der Messung sollten Sie zunächst für 5 Minuten zur Ruhe kommen und zuvor körperliche Aktivitäten vermeiden.
  2. Setzen Sie sich entspannt auf einen Stuhl lehnen Sie sich an die Stuhllehne an und legen Sie den zu messenden Arm auf den Tisch.
  3. Wichtig ist die richtige Position der Blutdruckmanschette: die Manschette muss sich – egal ob am Oberarm oder Handgelenk – immer in Herzhöhe befinden, sonst kommt es zu verfälschten Werten.
  4. Vermeiden Sie Bewegungen, Reden oder Lachen sowie Ablenkungen durch Musik oder Nachrichten während der Messungen.
  5. Zertifizierte Blutdruckmessgeräte sind zu bevorzugen.
Blutdruck senken: Medikamentös, aber flankiert von gesundem Lebensstil Medikamente gehören zu der Basistherapie von Bluthochdruck. Die Einnahme von Blutdrucksenkern (Antihypertensiva) wird (spätestens) ab Blutdruckwerten von 140/90 mmHg empfohlen, insbesondere, wenn mit einer Lebensstil-Optimierung der Blutdruck nicht ausreichend gesenkt werden kann. Erst indem man erhöhte Blutdruckwerte durch einen gesunden Lebensstil, allen voran mit Ausdauerbewegung und Abbau von Übergewicht, und der konsequenten Einnahme der blutdrucksenden Medikamente senkt, beugt man wirksam den Folgeerkrankungen des Bluthochdrucks vor wie Herzschwäche (hypertensive Herzkrankheit oder „Hochdruckherz“), koronare Herzkrankheit (KHK), Herzrhythmusstörungen (Vorhofflimmern) sowie Herzinfarkt und Schlaganfall. Infos zu Blutdrucksenkern: https://herzstiftung.de/blutdruck-senken-medikamente

Basis eines gesunden Lebensstils ist – neben weiteren Maßnahmen wie gesunde Ernährung, Verzicht auf Rauchen und Alkohol – das Ausdauertraining: etwa flottes Gehen, Radfahren, Joggen oder Schwimmen, am besten fünfmal pro Woche mindestens 30 Minuten lang. „Auch kürzere Abschnitte von zehn bis fünfzehn Minuten wirken bereits blutdrucksenkend. Man kann also auch mit zweimal 15 Minuten pro Tag beginnen“, rät Voigtländer. „Mit Ausdauerbewegung sinkt die Wahrscheinlichkeit, Übergewicht und damit einen der wichtigsten Risikofaktoren für Bluthochdruck und andere Herzkrankheiten zu entwickeln.“ Ergänzend zum Ausdauertraining ist ein mildes Krafttraining zwei- bis dreimal die Woche ratsam, um den Blutdruck zu senken. Wichtig ist, mit niedrigen Gewichten und vielen Wiederholungen (mindestens 15) zu beginnen und ohne Pressatmung zu trainieren: immer mit offenem Mund und im Rhythmus der Hantelbewegung ein- und ausatmen. Weitere Infos zum gesunden Lebensstil bei Bluthochdruck: https://herzstiftung.de/tipps-zu-blutdruck-natuerlich-senken

Acht Therapievorschläge für die Gesundheitsversorgung
Zeit für neue Ansätze, um die medizinische Versorgung zu verbessern und Ressourcen effizienter zu nutzen

Anlässlich des Regierungswechsels stellt die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) acht Vorschläge zur Verbesserung der medizinischen Versorgung und zur effizienteren Nutzung der Ressourcen im Gesundheitswesen vor.

Die neue Regierung steht, auch das Bundesministerium für Gesundheit wurde neu besetzt. Neue Gesundheitsministerin ist Nina Warken (CDU). Die DEGAM gratuliert herzlich zur neuen Aufgabe – und gibt der neu aufgestellten Spitze des Gesundheitsministeriums acht Empfehlungen an die Hand, um die medizinische Versorgung zu verbessern und die begrenzten Ressourcen effizienter zu nutzen.

„Das deutsche Gesundheitswesen ist krank. Wir leisten uns eines der teuersten Systeme, trotzdem ist die Lebenserwartung in Deutschland im internationalen Vergleich niedrig. Besondere Sorge bereitet uns das starke soziale Gefälle, wenn es um das Risiko geht, krank zu werden oder früher zu sterben. Gleichzeitig steigen die Kosten, während die medizinische Versorgung immer stärker unter Druck gerät“, skizziert Prof. Martin Scherer, Präsident der DEGAM, die aktuellen Herausforderungen. „Deshalb haben wir unsere wichtigsten Forderungen als Empfehlungen für die neue Gesundheitsministerin zusammengefasst“.

Vize-Präsidentin Prof. Eva Hummers ergänzt: „Der Druck im System ist inzwischen so hoch, dass allen klar ist, dass es so nicht weitergehen kann. Damit ergibt sich aber auch die Chance auf echte Veränderung. Dieses Momentum müssen wir nutzen. Die neue Regierung hat jetzt die Chance, die Weichen für eine nachhaltige Gesundheitspolitik anders zu stellen.“

Die DEGAM empfiehlt, wissenschaftliche Evidenz stärker als bisher zur Richtschnur gesundheitspolitischer Entscheidungen zu machen. Außerdem fordert die DEGAM, Fehlanreize im System (zum Beispiel lukrative Behandlungen) abzubauen und die bestehende Ungleichverteilung zu reduzieren. Positiv wird bewertet, dass es inzwischen politische Unterstützung für eine verpflichtende Steuerung der Versorgung durch Allgemeinärztinnen und Allgemeinärzte (bzw. Kinderärztinnen und Kinderärzte) gibt, die dafür ausschließlich qualifiziert sind. Für solche Primärversorgungsmodelle liegen gute wissenschaftliche Belege vor.

Nachhaltig wirksame Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht darauf reduziert werden darf, Menschen gesundheitliche Ratschläge zu erteilen. Stattdessen muss die Verhältnisprävention in Deutschland endlich gestärkt werden. Andere Länder zeigen schon seit Jahren, wie z.B. Schutz vor Nikotin und Alkohol, gesunde Ernährung, mehr Bewegung, bessere Wohnbedingungen und faire Bildungschancen umgesetzt werden können. Das ist effektiver und nachhaltiger, als immer mehr Medikamente für präventive Anliegen einzusetzen. Auch die Politik ist aufgerufen, dieser Medikalisierungsspirale bewusster entgegenzutreten.

Zwei weitere große Themenblöcke runden die Empfehlungen ab. Zum einen empfiehlt die DEGAM, die Gesundheitsforschung im ambulanten Sektor mit hausärztlichen Forschungspraxennetzen weiter auszubauen. Zudem müssen der längst beschlossene Masterplan Medizinstudium 2020 mit der Reform der Approbationsordnung endlich umgesetzt und die Finanzierungsprobleme mit den Ländern gelöst werden. Dies ist essentiell, um die Studierenden auf das vorzubereiten, was sie später in der Praxis wirklich brauchen. Weiterzumachen wie bisher, würde eine weitere (und gleichzeitig vermeidbare!) Schwächung der ambulanten Versorgung bedeuten.

Zusammengenommen ergeben sich große Herausforderungen für die künftige Gesundheitspolitik. „Unsere Fachgesellschaft bringt sich gerne in den politischen Dialog ein und steht für Beratung und Unterstützung selbstverständlich zur Verfügung“, so DEGAM-Präsident Martin Scherer abschließend.

Die acht gesundheitspolitischen Empfehlungen finden Sie hier: https://tinyurl.com/4yrfau7s

Mücken- und Zeckenschutzmittel im Test
Das mögen Blutsauger gar nicht

Tausende Mücken und Zecken attackierten die Probanden im Prüflabor. Ihre Beute fiel allerdings mager aus. Keines der zehn Kombiprodukte im Test fiel durch. Doch nur drei Mittel schützen so wirksam vor fliegenden und krabbelnden Blutsaugern, dass sie gut abschneiden.

Mückenstiche und Zeckenbisse sind nicht nur lästig, sie können auch krank machen. Am besten ist, wenn die Blutsauger gar nicht erst zum Zuge kommen. Kombisprays sollen sowohl den stechenden Insekten als auch den beißenden Spinnentierchen den Appetit verderben. Testleiterin Dr. Dorit Munzke erläutert, wie das funktioniert: „Die Wirkstoffe in den Abwehrmitteln riechen für Mücken und Zecken extrem unangenehm. Sie ergreifen die Flucht, ohne in die Haut einzudringen.“

Wie lange dieser Schutz anhält, gehört zu den wichtigsten Prüfungen im Test. Dafür ließen die Expertenteams insgesamt 3 124 nachtaktive südliche Hausmücken und tagaktive Gelbfiebermücken sowie 2 400 Zecken auf die mit den Kombisprays behandelten Unterarme der Prüfpersonen los. Die Tiere sind speziell im Labor gezüchtet und frei von Krankheitserregern, aber genauso bluthungrig wie ihre wilden Geschwister. Ihnen hielten die tapferen Probanden ihre Unterarme hin, immer wieder, über Stunden.

„Das wirksamste Spray im Test wehrte die Mücken je nach Art 7 bis 7,5 Stunden ab“, erklärt die Testleiterin. „Vier weitere Produkte schützten gut. Als ausreichend bewerteten wir dagegen den Schutz zweier Mittel, die die Insekten nur 2,5 bis 3 Stunden von Stechattacken abhielten.“

In Sachen Zeckenschutz war kein Mittel wirklich schlecht. „Die besten Mittel wirkten über die sechsstündige Prüfdauer und selbst die drei Befriedigenden mit den größten Leistungsschwankungen noch etwa vier Stunden lang“, so Munzke. Guten bis sehr guten Schutz vor beiden Blutsaugern bieten aber nur drei Kombipräparate.

Versagt einmal der chemische Schutzschild, sollen sogenannte Stichheiler juckende Insektenstiche lindern – mittels Wärme, elektrischen Impulsen oder Unterdruck. Die Stiftung Warentest hat 14 Produkte getestet.

Welche neun Stichheiler die Stiftung Warentest eingeschränkt empfehlen kann, sowie alle Testergebnisse und Infos rund um Mücken- und Zeckenschutz erscheinen in der Mai-Ausgabe der Stiftung Warentest und sind online unter www.test.de/mueckenschutz und www.test.de/insektenstichheiler abrufbar.

28.05.2025 DGA | Quelle: Stiftung Warentest

Patienteninformationen

Und was tun Sie für Ihre Augen?

Warum Sauerstofftherapie?
Sauerstoff ermöglicht das Leben! Er ist die Grundlage allen Lebens! Nur wenn genügend Sauerstoff vorhanden ist, kann unser Körper aus Nährstoffen optimal Energie gewinnen. Bekanntermaßen verschlechtert sich die Sauerstoffversorgung der Zellen nicht nur mit dem Auftreten von Erkrankungen, sondern auch mit zunehmendem Alter. Sauerstoffdefizite stellen sich aber auch durch ungesunde, bewegungsarme Lebensweise und schlechte Ernährung ein.

Die Tauschsysteme von Bausch & Lomb und ZEISS
Die Tauschsysteme von Bausch & Lomb und ZEISS haben die allerbesten Voraussetzungen für unbeschwertes Kontaktlinsentragen mit hohem Komfort. Ein paar Dinge sollten jedoch bei Pflege und Handhabung beachtet werden. Darauf möchen wir Sie mit dieser Broschüre vorbereiten bzw. bei den ersten Schritten in die grenzenlose Bewegungsfreiheit mit hoher Sehschärfe ohne Ränder begleiten. Schenken Sie den einfachen Tipps und Ratschlägen Beachtung. So bleibt Ihnen die Freude an Ihren Kontaktlinsen erhalten - Tag für Tag.

Mehr als nur eine Alternative
Mehr als nur eine Alternative zur Brille und zur Laseroperation Kontaktlinsen sind kleine, auf der Tränenflüssigkeit schwimmende Kunststoffschalen, die eine Fehlsichtigkeit korrigieren. Sie lassen, wie Brillengläser, auf der Netzhaut ein scharfes Bild entstehen. Während Brillen alle Gegenstände stark vergrößern bzw. verkleinern, sind diese Effekte bei Kontaktlinsen wesentlich geringer ausgeprägt.

Die Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
Die Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) ist eine schleichende Krankheit. Bei ihr treten infolge der erhöhten Blutzuckerkonzentration über Jahre hin immer mehr Veränderungen an den Blutgefäßen im ganzen Körper auf. Diese Gefäßschäden sind die Ursache für Nieren- und Nervenschäden oder die gefürchteten Herz-Kreislaufprobleme, an denen im Langzeitverlauf der Erkrankung viele Diabetiker leiden. Auch die Augen sind von den Folgeschäden der Zuckerkrankheit betroffen. Durch die hohe Zuckerkonzentration im Blut verändern sich die winzigen Blutgefäße der Netzhaut (Retina), was mit der Zeit zu erheblichen Sehbeeinträchtigungen führen kann. Da eine frühe Diagnose und ein rechtzeitiger Behandlungsbeginn sehr wichtig zum Erhalt des Augenlichts sind, muss der Diabetiker regelmäßig vom Augenarzt untersucht werden.

Schielen und Amblyopie
Schielen (Strabismus) nennt man die meist beständige oder immer wieder auftretende Fehlstellung eines oder beider Augen. Beide Augen schauen nicht in die gleiche Richtung. Vier Millionen Mitbürger in Deutschland schielen. Sie leiden nicht nur unter der sichtbaren, oft entstellenden Abweichung; mehr noch belasten die mit dem Schielen verbundene Sehstörung.

Das trockene Auge
Etwa jeder fünfte Patient eines Augenarztes klagt über Beschwerden wie Brennen, Jucken oder das so genannte "Sandkorngefühl" im Auge. Das trockene Auge hat sich mittlerweile aufgrund vielfältiger Ursachen zu einem Volksleiden entwickelt. Es handelt sich hierbei um eine Benetzungsstörung der Augenoberfläche.

Was ist ein Glaukom (Grüner Star)?
Das Glaukom ist keine seltene Erkrankung. Die Erkrankungshäufigkeit steigt mit zunehmenden Alter deutlich. Weltweit ist das Glaukom eine der häufigsten Erblindungsursachen. Patienten mit einer fortschreitenden Glaukomerkrankung haben Gesichtsfeldausfälle. Sie sehen weniger. Ein regelmäßiger Besuch biem Augenarzt ist deshalb spätestens ab dem 40. Lebensjahr empfehlenswert.

Schenken Sie Ihrer Sehkraft einen Augenblick
Ihre Augen sind Ihr persönliches Tor zur Welt. Mit keinem anderen Sinnesorgan nehmen Sie Ihre Umwelt so intensiv wahr. Deshalb brauchen Ihre Augen ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit. Das gilt besonders in der zweiten Lebenshälfte, in der altersbedingte Verschleißerscheinungen oder Augenerkrankungen Ihre Sehkraft beeinträchtigen können.

"Gerade da, wo ich hinschaue, sehe ich nichts!"
AMD (Altersbedingte Makuladegeneration) ist eine Erkrankung des Auges, bei der es im Alter zu einer Schädigung der Stelle des schärfsten Sehens (Makula) kommt. AMD kann zum Verlust der Sehkraft in der Mitte des Sehbereichs führen. Betroffene erkennen AMD daran, dass in der Mitte des Gesichtsfeldes ein verschwommener Fleck auftaucht und gerade Linien plötzlich krumm erscheinen. Mit der Zeit wird der Fleck immer größer.

Augen zum Augenarzt
Eine Augenlinsentrübung wird "Grauer Star" genannt und wirkt sich störend auf die Sehkraft aus. Um wieder zu unbetrübtem Sehvermögen zu verhelfen, kann eine Staroperation sinnvoll sein.

Lasertomographie
Bei der Lasertomographie tastet ein Laserscanner der Sehnervenkopf und die Netzhaut ab und produziert so eine digitale dreidimensionale Darstellung der Papille. Dabei kann recht frühzeitig festgestellt werden, ob die Sehnervenfasern bereits verdünnt sind oder die Form der Papille krankhaft verändert ist. Die Untersuchung ist besonders für die Verlaufskotrolle beim beginnenden Glaukom wichtig. Ein häufig eingesetztes und bewährtes Gerät ist der so genannte Heidelberg Retina Tomograph (HRT).

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Praxis.

Apotheken-Notdienst

Anschrift
Notdienstzeiten
Paulistr. 10
40597 Düsseldorf
Tel: 0211/71 64 22
vom 12.06. - 09:00 Uhr
bis 13.06. - 09:00 Uhr
Richrather Str. 84
40723 Hilden
Tel: 02103/2 01 25
vom 12.06. - 09:00 Uhr
bis 13.06. - 09:00 Uhr

Kontakt

Sprechzeiten
Mo, Di, Do:
08:30 - 12:30 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Mi, Fr:
08:30 - 13:00 Uhr


Kontaktlinsenanpassung, HRT und Sehschule nach Vereinbarung.

Terminvereinbarungen telefonisch während der Sprechzeiten erbeten.

Vereinbarte Termine bitte einhalten - oder bei Verhinderung rechtzeitig absagen.


Alle Felder mit einem * müssen ausgefüllt werden.


Captcha - nicht lesbar? Klicken Sie auf das Bild
Captcha - grafischer Zugangscode
Facharztpraxis für Augenheilkunde Augenärztin Mariola Jablonski
Rösrather Str. 2-16
51107 Köln

Telefon: (0221) 9 89 17 77
E-Mail: augenjablonski@me.com

Datenschutz­erklärung

I. Allgemeine Informationen


Kontaktdaten des Verantwortlichen
Fachärztin für Augenheilkunde · Augenärztin · HRT · Sauerstofftherapie
Mariola Jablonski
Rösrather Str. 2-16
51107 Köln
Telefon: (0221) 9 89 17 77
E-Mail: augenjablonski@me.com

II. Konkrete Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten


  1. Besuch der Webseite

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf einer auf der Internetpräsenz hinterlegten Datei werden Zugriffsdaten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Jeder Datensatz besteht aus:

      (1) der Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
      (2) dem Namen der Datei,
      (3) dem Datum und Uhrzeit der Anforderung,
      (4) der übertragenen Datenmenge,
      (5) dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
      (6) einer Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems und Webbrowsers,
      (7) der Client IP-Adresse.

      Die Client-IP-Adresse wird zum Zweck der Übermittlung der angeforderten Daten verwendet; sie wird nach Wegfall des technischen Erfordernisses durch Löschung des letzten Ziffernblocks (Ipv4) oder des letzten Oktetts (Ipv6) anonymisiert.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Daten werden bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf unserer Internetpräsenz gespeichert und werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind, was der Fall ist, wenn der Besucher unsere Webseite verlässt.

    3. Rechtsgrundlage

      Die vorübergehende Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden „DSGVO“). Das berechtigte Interesse liegt in der Zurverfügungstellung unserer Webseite.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene kann der Verarbeitung widersprechen.

  2. Vertragsdurchführung

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Name, Anschrift(en), Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Telefon- oder Telefaxnummer, Client-IPAdresse im Zeitpunkt der Abgabe einer Vertragserklärung werden allein zum Zweck der Vertragsbegründung oder -durchführung erhoben, gespeichert und verarbeitet, was insbesondere die Abrechnung und die Abwicklung des Vertrags umfasst.

      Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsdurchführung erforderlich ist, etwa bei der Beauftragung eines Versandunternehmens oder der Inanspruchnahme eines Zahlungsdienstleistungsunternehmens.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

    b) Dauer der Speicherung
    Die Speicherdauer der verschiedenen Cookies variiert, beträgt aber längstens zwei Jahre. Sie werden auf Ihrem lokalen Endgerät gespeichert, nicht auf unserem Server, weshalb die tatsächliche Löschdauer davon abhängt, wie Ihre Browsersoftware konfiguriert ist. Wie Sie von uns gesetzte Cookies anlassbezogenen oder automatisch löschen können, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihrer Browsersoftware.

    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


Datenschutz­erklärung bereitgestellt durch:
franz.de
Anwaltskanzlei für Medien, IT & Werbung

Sie suchen einen externen Datenschutzbeauftragten?
Unser Spezialist und Partner:


Protectra GmbH, Ihr Datenschutzbeauftragter in Düsseldorf



Impressum


Angaben gemäß des Digitale-Dienste-Gesetzes

Anschrift:
Fachärztin für Augenheilkunde · Augenärztin · HRT · Sauerstofftherapie
Mariola Jablonski
Rösrather Str. 2-16
51107 Köln

Leitung: Mariola Jablonski


Telefon: (0221) 9 89 17 77
E-Mail: augenjablonski@me.com

Berufsbezeichnung: Augenärztin / Fachärztin für Augenheilkunde, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland

Zulassungsnummer: 27 04 330

Bildnachweis:
© Robert Kneschke | stock.adobe.com

Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:
Ärztekammer Nordrhein
Tersteegenstr. 9
40474 Düsseldorf
https://www.aekno.de/

Berufsrechtliche Regelungen:
Berufsordnung der Ärztekammer Nordrhein
Heilberufsgesetz NRW

Zulassungsbehörde:
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Tersteegenstraße 9
40474 Düsseldorf
https://www.kvno.de/

Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Mariola Jablonski, c/o Fachärztin für Augenheilkunde · Augenärztin · HRT · Sauerstofftherapie, Rösrather Str. 2-16, 51107 Köln

Information nach dem Verbraucherstreit­beilegungsgesetz (VSBG):
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreit­beilegungsgesetzes teilzunehmen.
Unsere E-Mail-Adresse lautet: augenjablonski@me.com

Erstellung und Betreuung der Homepage:

DGA Medien GmbH

DGA Medien GmbH
Egonstraße 6 · 45896 Gelsenkirchen
info@dga-medien.de
www.dga-medien.de

Homepages für Zahnärzte, Ärzte, Physiotherapeuten,
Ergotherapeuten und Logopäden

Impressum bereitgestellt durch:
franz.de
Anwaltskanzlei für Medien, IT & Werbung

Sie suchen einen externen Datenschutzbeauftragten?
Unser Spezialist und Partner:


Protectra GmbH, Ihr Datenschutzbeauftragter in Düsseldorf